Letzte Chance: Kfz-Versicherung wechseln

Ein Wechsel der KFZ-Versicherung kann Geld sparen. Doch prüfen Sie genau. Foto: Freepik

Ein Wechsel der KFZ-Versicherung kann Geld sparen. Doch prüfen Sie genau. Foto: Freepik

Noch bis 1. Dezember haben sie die Möglichkeit, ihre Kfz-Versicherung zu kündigen und zu einem neuen Anbieter zu wechseln.

Kfz-Reparaturen sind teurer geworden – und viele Versicherer geben diese Mehrkosten an ihre Kunden weiter, weiß die Verbraucherzentrale Sachsen. Für Autofahrer bedeutet das: höhere Beiträge. Ein Tarifvergleich kann sich jetzt besonders lohnen, denn oft liegt das Sparpotenzial bei mehreren hundert Euro im Jahr. Noch bis Montag haben Sie die Chance auf einen Wechsel. 

Stichtag für Kündigung beachten 

Die meisten Kfz-Versicherungsverträge laufen zum 31. Dezember aus. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat. Da der Stichtag – der 30. November – in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, gilt nach § 193 BGB der nächste Werktag als Fristende. Die Kündigung muss also spätestens am Montag, den 1. Dezember 2025, beim Versicherer eingehen. Erhöht der Anbieter den Beitrag, ohne die Leistungen anzupassen, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall beträgt die Frist einen Monat ab dem Zeitpunkt der Nachricht über die Beitragserhöhung.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin: Manche Versicherer orientieren sich dabei nicht am Kalenderjahr, sondern am Anmeldedatum ihres Fahrzeugs. Ein Blick in die eigenen Vertragsunterlagen ist daher unerlässlich, um den richtigen Kündigungstermin zu ermitteln.

Wann ein Wechsel nicht ratsam ist

Ein Wechsel ist allerdings nicht immer sinnvoll. Wer in der Vergangenheit einen Schaden hatte, der über einen vereinbarten „Rabattschutz“ beim aktuellen Anbieter reguliert wurde, sollte besonders vorsichtig sein. Dieser Schutz gilt nur beim bisherigen Anbieter. Ein neuer Anbieter berücksichtigt den Schaden bei der Einstufung, sodass die erwartete Ersparnis häufig entfällt.

Die Verbraucherzentrale Sachsen rät zudem, sich die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) vorab schriftlich vom Altanbieter bestätigen zu lassen. Aus der Beratungspraxis ist dem Verbraucherschutz Sachsen bekannt, dass Versicherer dem neuen Anbieter eine teilweise schlechtere SF-Klasse melden als in der letzten Rechnung vermerkt – oft mit der Begründung, dass eine interne Sondereinstufung (etwa durch den Rabattschutz) nicht übertragbar sei.

Vorsicht gilt auch bei Rabatten für Wenigfahrer oder Garagenplätze: Wer die vereinbarten Voraussetzungen, etwa die maximale Kilometerleistung, nicht einhält, riskiert im Schadensfall teure Nachzahlungen oder Vertragsstrafen, die den Rabatt wieder zunichtemachen, warnt der Verbraucherschutz.

Vergleichen – aber richtig

Vergleichsportale eignen sich gut für eine erste Orientierung, bilden jedoch häufig nicht den gesamten Markt ab. Deshalb lohnt es sich, direkt bei Versicherern Angebote einzuholen. Auch ein Anruf beim bisherigen Anbieter kann zu einem günstigeren Tarif führen, ohne dass ein Komplettwechsel nötig ist.

Für die meisten Autofahrer klappt der Wechsel problemlos. Besitzer von sehr hochpreisigen oder ausgefallenen Fahrzeugmodellen sollten jedoch vor der Kündigung sicherstellen, dass der neue Anbieter das Auto, insbesondere im Kaskobereich, zu den gewünschten Konditionen aufnimmt.

Die Verbraucherzentrale berät

Bei Fragen zum Wechsel oder zur Prüfung von Versicherungsbedingungen bietet die Verbraucherzentrale Sachsen persönliche Beratung an. Termine können online oder telefonisch unter 0341 6962929 vereinbart werden. Infos auch unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de 

Unabhängige Orientierung im Tarifdschungel bietet zudem Stiftung Warentest: www.test.de/kfz-versicherungsvergleich-1575560-0/ 

Wie Sie eine günstige Kfz-Versicherung finden, können Sie auch HIER nachlesen. 

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