Selbstbestimmt vorsorgen - Justizministerium Informiert

Vorsorge treffen: Entscheiden Sie selsbtbestimmt darüber, wer und wie sie im Alter betreuen soll. Foto: Pexels/Daria

Vorsorge treffen: Entscheiden Sie selsbtbestimmt darüber, wer und wie sie im Alter betreuen soll. Foto: Pexels/Daria

Selbstbestimmt entscheiden – Justizministerium startet neue Informationsreihe zum Betreuungsrecht.

Wie kann ich selbst bestimmen, wer mich im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls vertritt? Was regeln Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Bürgerinnen und Bürger bei der neuen Informationsveranstaltung "Selbstbestimmt vorsorgen für Alter, Krankheit und Unfälle", zu der das Sächsische Staatsministerium der Justiz herzlich einlädt.

Neue Veranstaltungsreihe

Zum Auftakt der Veranstaltungsreihe wird die aktualisierte Broschüre "Betreuung und Vorsorge – Ein Leitfaden" vorgestellt. Sie informiert verständlich und praxisnah über die wichtigsten Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen der persönliche Austausch und die individuelle Information. Vertreterinnen und Vertreter der Betreuungsgerichte, der Betreuungsvereine, der Notarkammer Sachsen, der Rechtsanwaltschaft, der rechtlichen Betreuer, der Verfahrenspflegschaft sowie der Ärzteschaft stehen für allgemeine Fragen rund um das Betreuungsrecht zur Verfügung.

 Termin: Montag, 21. September 2026, Beginn: 17:30 Uhr

 Ort: Sächsisches Staatsministerium der Justiz, Hospitalstraße 7, 01097 Dresden

Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bis zum 31. August 2026 möglich. Für die Anmeldung zur Veranstaltung nutzen Sie bitte folgenden Link: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/smjus/beteiligung/themen/1067170

Broschüre "Betreuung und Vorsorge - ein Leitfaden"

Die Broschüre steht bereits kostenlos zum Download bereit: publikationen.sachsen.de. Sie erscheint in 19. aktualisierter Auflage und umfasst 40 Seiten. Die Broschüre erläutert die wichtigsten Inhalte des Betreuungsrechts. Sie zeigt Wege auf, wie jeder, auch der heute noch nicht unmittelbar Betroffene, seine eigenen Vorstellungen rechtzeitig und verbindlich festlegen kann. Taugliche Instrumente hierzu sind die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung. Die Broschüre enthält dazu ein bundeseinheitliches Muster nebst Erläuterungen. Daneben geht die Broschüre auch auf die Sicherung der Patientenautonomie am Lebensende und auf das Instrument der Patientenverfügung ein.

Weitere Informationen zum Thema  können Sie u.a. auch HIER nachlesen. 

Ihre Daten sind uns wichtig, und wir würden gerne Cookies verwenden, um Ihren Besuch auf unserer Seite verbessern zu können.