Am 29. Dezember startet der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Foto: Landesdirektion Sachsen
Am 29. Dezember beginnt in Sachsen der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. In rund 3000 Geschäften können Sie dann Raketen und Feuerwerksbatterien erwerben. Doch es gibt einige Sachen, die Sie dabei beachten sollten.
"Für mehr Sicherheit kontrollieren wir auch in diesem Jahr, ob die Regeln beim Verkauf und der Lagerung eingehalten werden. Dafür sind schon jetzt ca. 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Arbeitsschutz der Landesdirektion im Einsatz", teilte Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen mit. Generell gilt: Wer Feuerwerk verkauft, muss das in Sachsen bei der Landesdirektion anzeigen und die gesetzlichen Vorschriften zur Lagerung einhalten.
Pro Jahr werden etwa 400 bis 500 Verkaufsstellen kontrolliert. 2024 wurden dabei 75 Mängel (2023: 117 Mängel) festgestellt. Es handelt sich in der Regel um ungeprüfte Feuerlöscher, fehlerhafte Lagerung der Pyrotechnik z. B. zusammen mit brennbaren Stoffen oder eine ungenügende Aufsicht. Die gravierendsten, aber seltenen Verstöße sind zu große Lagerbestände. Bei Verstößen werden in der Regel durch die Landesdirektion Bußgelder zwischen 150 bis 1.000 Euro verhängt. Handelt es sich um einen Straftatbestand wird der Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Verkauf von Feuerwerk
Feuerwerkskörper der Kategorie F1, wie Wunderkerzen und Knallerbsen, dürfen das ganze Jahr über gekauft werden. Dessen Erwerb ist ab einem Alter von 12 Jahren erlaubt.
Anders verhält es sich mit Feuerwerk der Kategorie F2, wie Silvesterraketen und Batterien, das nur an den letzten drei Werktagen des Jahres käuflich zu erwerben ist. Der Kauf dieser Feuerwerkskategorie ist ab 18 Jahren gestattet. Andere Feuerwerksgegenstände dürfen nur mit behördlicher Erlaubnis erworben werden.
Generell dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie »F2« nur am 31. Dezember und 1. Januar verwendet werden. Der Verkauf dieser Feuerwerkskörper darf nur innerhalb von Verkaufsräumen und nicht an offenen Ständen im Straßenverkauf oder von Fahrzeugen erfolgen und muss von fachkundigem Verkaufspersonal beaufsichtigt werden. Verkäufer sind zudem verpflichtet, die zulässigen Höchstmengen im Lager und am Verkaufsstand zu beachten.
Worauf müssen Sie beim Online-Kauf von Feuerwerk achten?
Wenn Sie Feuerwerk online kaufen möchten, prüfen Sie das Impressum: Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland? In seriösen Shops können Sie Feuerwerk der Kategorie F2 nur vorbestellen. Sie müssen Ihre Volljährigkeit nachweisen. Die Lieferung erfolgt erst ab dem 29. Dezember durch spezielle Gefahrgutspeditionen.
Zusätzliche Hinweise für Verbraucher:
Die Verbraucherzentrale gibt diese Hinweise:
Kaufen Sie nur Feuerwerk mit CE-Zeichen und einer gültigen Registriernummer – das zeigt, dass es geprüft wurde.I n Deutschland gelten strenge Vorschriften für den Verkauf von Feuerwerk. Raketen, Böller und Batterien der Kategorie F2 müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen sein.
So erkennen Sie sicheres Feuerwerk:
CE-Zeichen ist vorhanden.
Registriernummer wie beispielsweise 0589 für die Prüfung durch die BAM. Andere Prüfbehörden haben andere Nummern.
Deutsche Gebrauchsanweisung liegt bei.
Der Verkauf von Silvester-Feuerwerk ist in diesem Jahr vom 29. bis 31. Dezember erlaubt.
Informieren Sie sich über Verbotszonen in Ihrer Stadt, sonst drohen Geldstrafen.
Aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen haben einige Städte Verbotszonen festgelegt. Dort dürfen Sie in der Silvesternacht keine Raketen und Böller zünden. Bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Nach dem Sprengstoffgesetz generell verboten ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern: in unmittelbarer Nähe von Kirchen, bei Krankenhäusern, bei Kinder- und Altersheimen, bei besonders brandempfindlichen Gebäuden.
In historischen Altstädten können besondere Regelungen gelten. In Norddeutschland darf Pyrotechnik nicht in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern eingesetzt werden. Auf Sylt gilt ein Böllerverbot.
Die Verbraucherzentralen empfehlen: Informieren Sie sich vor Silvester über die Regelungen in Ihrer Stadt.
Wie schone ich Tiere und die Umwelt?
Für Haustiere und Wildtiere ist das Silvesterfeuerwerk purer Stress. Auch lärmempfindliche Menschen leiden unter der Knallerei. Wenn Sie Rücksicht nehmen wollen: Weniger ist mehr.
Bessere Alternativen zu lauten Böllern sind sprühende und farbenfrohe Feuerwerkskörper, Lagerfeuer, Feuerschalen, Fackeln oder Laternen. Diese Alternativen brauchen keine zusätzlichen Chemikalien und sind viel angenehmer für Mensch und Tier.
Wie entsorgen Sie Feuerwerk richtig?
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) warnt: Verwenden Sie übrig gebliebene Feuerwerkskörper aus dem Vorjahr nicht mehr. Wegen der enthaltenen explosionsgefährlichen Stoffe sollten Sie diese als gefährlichen Abfall in einem Recycling- oder Wertstoffhof abgeben.
Das gilt auch für Blindgänger – also Feuerwerk, das nicht richtig funktioniert hat. Zünden Sie es keinesfalls erneut an. Warten Sie, bis es abgekühlt ist, sammeln Sie es ein und bringen Sie es zur Entsorgung.
Reste von abgebranntem Feuerwerk (wie Pappbatterien, Kunststoffteile oder Holzstäbe) gehören in den Restmüll. Sie können giftige Rückstände enthalten und dürfen deshalb nicht ins Altpapier oder in die Wertstofftonne.
Welche Versicherung zahlt bei Schäden?
Wenn Sie unbeabsichtigt Dinge beschädigen oder andere Personen durch Feuerwerk verletzen, zahlt in der Regel Ihre Privathaftpflichtversicherung.
Bei Schäden am Auto:
Wurde es durch Brand einer Rakete beschädigt und der Verursacher ist unbekannt? Dann übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden.
Bei Vandalismus zahlt die Vollkaskoversicherung.
Bei Schäden am Haus oder in der Wohnung greift die Wohngebäudeversicherung beziehungsweise die Hausratversicherung.
Wichtig: Wer Schäden absichtlich herbeiführt, haftet mit seinem privaten Vermögen.