Mit der Ehrenamtskarte günstiger im Restaurant schlemmen

Jens Dzurny, Präsident DEHOGA Sachsen, Dagmar Neukirch, Staatssekretärin im Sächsischen Sozialministerium, und Steve Weichsel von Wilma Wunder setzen gemeinsam ein Zeichen für mehr Wertschätzung des Ehrenamts. Den Auftakt begleitet haben heute Monika Nicklisch, Ehrenamtliche im Nachtcafé der Kirchge

Jens Dzurny, Präsident DEHOGA Sachsen, Dagmar Neukirch, Staatssekretärin im Sächsischen Sozialministerium, und Steve Weichsel von Wilma Wunder setzen gemeinsam ein Zeichen für mehr Wertschätzung des Ehrenamts. Den Auftakt begleitet haben heute Monika Nicklisch, Ehrenamtliche im Nachtcafé der Kirchgemeinde Loschwitz, Laurens Schrinner, ehrenamtlicher Assistent der Dresdner Parkeisenbahn, und Andra Becker-Querner, ehrenamtliche Prüferin bei der IHK für die Ausbildereignungsprüfung, die stellvertre

Ohne Ehrenamt wäre unser gesellschaftliches Leben kaum denkbar. Überall engagieren sich Menschen mit Zeit und Herzblut. Dieses Engagement verdient Anerkennung – nicht nur mit Worten, sondern auch im Alltag. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Sachsen (DEHOGA) setzt ein Zeichen der Wertschätzung: Die Sächsische Ehrenamtskarte gilt erstmals auch in der Gastronomie.

Ehrenamtler zahlen weniger im Restaurant

Inhaber einer Ehrenamtskarte können sich freuen. Ab sofort können sie auch in der Gastronomie von günstigen Angeboten profitieren. Die ersten Lokale und Restaurants haben sich der Initiative der Dehoga angeschlossen und möchten mit Preisnachlässen das Engagement von Ehrenamtlern honorieren.

Vorreiter der Aktion sind das "Wilma Wunder" am Dresdner Altmarkt und die "Enchilada"-Restaurant in Dresden und Leipzig. Dort erhalten Inhaber der Karte ein Willkommensgetränk und einenPreisnachlass von zehn Prozent auf ihre verzehrten Speisen und Getränke. Zahlreiche weitere Akzeptanzstellen in Hotels, Restaurants und Cafés in ganz Sachsen sollen in den kommenden Monaten folgen. 

„Ehrenamt ist der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält“, sagt Jens Dzurny, Präsident des DEHOGA Sachsen. Dzurny  ist Enchilada-Geschäftsführer und arbeiet zugleich als ehrenamtlicher Richter. „Viele Millionen Stunden freiwilligen Engagements lassen sich weder bezahlen noch ersetzen. Menschen übernehmen Verantwortung, helfen anderen und halten unsere Gemeinschaft lebendig. Dafür möchten wir als Gastgeber Danke sagen. Gastfreundschaft bedeutet auch, Wertschätzung zu zeigen. Deshalb wünsche ich mir, dass sich noch viele weitere Hotels, Restaurants und Cafés dieser Initiative anschließen.“ 

„Die Ehrenamtlichen in Sachsen leisten jeden Tag Außergewöhnliches für unser Land“, sagt Dagmar Neukirch, Staatssekretärin im sächsischen Sozialministerium. „Daher freue ich mich sehr, dass wir mit dem DEHOGA Sachsen einen neuen starken Partner für die Sächsische Ehrenamtskarte gewinnen konnten. Das Gastgewerbe ist mit seinen Gaststätten und Hotels überall im Freistaat präsent. Und da der Verband bundesweit vernetzt ist, profitieren unsere Ehrenamtlichen künftig weit über die Landesgrenzen hinaus von den neuen Vergünstigungen.“

Wer kann einen Ehrenamtskarte bekommen? 

Rund 25 000 Ehrenamtskarten wurden bis dato in Sachsen ausgereicht. Bedingung sind u.a. etwa jährlich mindestens 156 Stunden Arbeit im Ehrenamt.

Um die Sächsische Ehrenamtskarte erhalten zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Mindestalter von 14 Jahren (für die Beantragung der physischen Ehrenamtskarte mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten) bzw. 16 Jahren (für die Beantragung über die App),
  • Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Engagement im Freistaat Sachsen,
  • Engagement von durchschnittlich mindestens drei Stunden wöchentlich bzw. 156 Stunden pro Jahr sowie
  • bisherige Dauer des Engagements von mindestens zwei Jahren sowie
  • ein unentgeltliche Einsatz für das Gemeinwohl, wobei der Erhalt einer Aufwandsentschädigung bis zur Höhe von 960 Euro pro Jahr dem nicht entgegen steht.

Die Voraussetzungen für den Erhalt der Karte sind durch die Trägerorganisation bzw. die Trägerorganisationen zu bestätigen, für die bzw. in deren Rahmen das ehrenamtliche Engagement erfolgt. Trägerorganisationen können sein:

  • als gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Stiftungen,
  • Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen,
  • Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften sowie
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte.

Wie bekommen Sie eine Ehrenamtskarte? 

Die Sächishe Ehtenamtskarte können Sie digital oder analog beantragen.

Digitaler Antrag: Über das Online-Antragsverfahren in der Ehrenamtskarten-App, die ein entsprechende Funktion zur Verfügung stellt.Alle Informationen zur digitalen Ehrenamtskarte finden Sie auch hier. Die App können Sie im Apple App Store oder im Google Play Store herunterladen .

Analoger Antrag: Sie beantragen die Ehrenamtskarte (Plastikkarte) über ein Antragsformular unter www.ehrenamtskarte.sachsen.de. Der Träger bestätigt die Angaben zu Dauer, Umfang und Art des ehrenamtlichen Engagements. Sofern sich die Wohnsitzgemeinde der Ehrenamtlichen am Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« beteiligt, erfolgt dort die Entgegennahme der bestätigten Anträge und die Ausgabe der Karten. Beteiligt sich die Wohnsitzgemeinde nicht am Programmsind die bestätigten Anträge per E-Mail an ehrenamtskarte@es-sn.de oder postalisch an die Engagementstiftung Sachsen zu senden. 


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