Um werbefrei TV zu gucken: Abonnenten können sich einer Sammelklage gegen Amazon Prime Video anschließen. Foto: Freepik
Millionen von Nutzern bekommen seit 2024 bei Amazon Prime Video nicht das, wofür sie zahlen. Die einseitige Verschlechterung des Abo-Modells sorgt für anhaltende Kritik. Zur Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen haben sich bislang rund 220.000 Betroffene angemeldet – ein Bruchteil derer, die Ansprüche geltend machen könnten. So können Sie sich der Klage anschließen.
Trotz der breiten Betroffenheit zögern viele Verbraucher noch. „Wir gehen davon aus, dass als Gründe unter anderem die als zu gering eingeschätzte individuelle Streitsumme sowie die Annahme eine Rolle spielen, dass eine Beteiligung an der Sammelklage kompliziert ist“, so Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.
Durch die lange Wartezeit bis zum Verhandlungstermin geht es inzwischen um rund 80 Euro pro Abo – Tendenz steigend. Zudem ist die Teilnahme kostenlos und mit der Online-Anleitung der Verbraucherzentrale Sachsen unkompliziert in wenigen Minuten erledigt.
Die Verbraucherschützer rufen daher alle Prime-Nutzer dazu auf, sich der Klage anzuschließen und ein Zeichen zu setzen. „Wer untätig bleibt, verzichtet möglicherweise auf Geld“, betont Andreas Eichhorst.
Gewinne abschöpfen oder selbst profitieren
Parallel zur Sammelklage geht die Verbraucherzentrale Sachsen noch einen Schritt weiter: Mit einer Gewinnabschöpfungsklage soll verhindert werden, dass Amazon sich durch die umstrittenen Änderungen wirtschaftlich bereichert. Ziel ist es, unrechtmäßig erzielte Gewinne aus Werbung oder Zusatzgebühren abzuschöpfen.
Für Betroffene bedeutet das konkret: Wer sich an der Sammelklage beteiligt, kann im Erfolgsfall mit bis zu rund 80 Euro oder mehr rechnen. Wer sich nicht einträgt, geht leer aus – mögliche Gewinne fließen dann an den Staat, wenn die zweite Klage Erfolg hat.
„Wir wollen verhindern, dass sich rechtswidriges Verhalten lohnt“, sagt Andreas Eichhorst. „Vor allem aber wollen wir, dass in erster Linie die betroffenen Verbraucher*innen profitieren – und dann der Staat.“
Teilnahme nur noch für begrenzte Zeit möglich
Die Teilnahme an der Sammelklage ist weiterhin möglich, jedoch nur noch für begrenzte Zeit. Das Klageregister schließt am 9. Juni. 2026. Teilnahmeberechtigt sind alle, die am 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abo hatten – unabhängig davon, ob sie Werbung akzeptieren oder für Werbefreiheit zusätzlich zahlen.
Die Anmeldung ist kostenfrei und erfolgt online über das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ). Das Ausfüllen dauerte etwa zehn Minuten. Weitere Informationen zur Teilnahme unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/amazon-sn. Dort finden Sie auch eine Ausfüllhilfe.
Hinweis:
- Derzeit gehen die Verbraucherzentralen in zwei Sammelklagen gegen den Internetkonzern Amazon EU S.à.r.l. vor.
- Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen die Erhöhung der Werbequote im Streaming-Dienst „Prime Video“ aus Februar 2024
- Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen die Preiserhöhung des Amazon-Prime-Abonnements im Sommer 2022.
Es handelt sich um zwei unabhängige Verfahren. Betroffene Verbraucher*innen können sich für beide Sammelklagen im Klageregister anmelden. Infos zur Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW bekommen Sie auf dieser Internetseite.
Kann Ihre Teilnahme an der Sammelklage zu Problemen mit Amazon führen?
Die Verbraucherzentrale Sachsen versichert: Das ist sehr unwahrscheinlich. Zwar besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Amazon ein Abo kündigt, jedoch ist davon in der Praxis nicht auszugehen.
Da das Unternehmen maßgeblich mit Abos sein Geld verdient, hätte es kein Interesse daran, vorschnell eine größere Anzahl von Kund*innen zu verlieren.
Auch ist nicht zu befürchten, dass bereits gekaufte oder geliehene Inhalte wie Filme oder E-Books aus dem Kundekonto verschwinden. Diese müssen nach dem Ende des Abos abrufbar bleiben.
Infos zur Sammelklage finden Sie auch HIER.