Die Stunden des alten Jahres sind gezählt. Was ändert sich 2026? Foto: Freepik
Zum 1. Januar 2026 treten verschiedene Neuregelungen in Kraft, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Das könnte auch Sie betreffen:
Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar 2026 von aktuell 12,82 Euro brutto pro Stunde auf 13,90 Euro. Parallel dazu dürfen Minijobber mehr verdienen: Die Verdienstgrenze wird von 556 auf 603 Euro pro Monat angehoben.
Grundsicherung statt Bürgergeld
Das Bürgergeld wird's durch die Grundsicherung ersetzt. Die rund 5,5 Millionen Menschen, die aktuell in Deutschland Bürgergeld beziehen, müssen dann vor allem mit verschärften Regeln rechnen. Werden zum Beispiel drei Einladungen zu Terminen versäumt, sollen Jobcenter ihre Überweisungen einstellen dürfen. Auch der Verlust der Wohnkostenübernahme droht. Ab Sommer 2026 soll schrittweise umgestellt werden.
Rentenanpassung
Rentnerkönnen im kommenden Jahr mit einer ähnlich hohen Anpassung ihrer Bezüge rechnen wie im zurückliegenden Jahr. Nach aktuellen Schätzungen werden die Renten ab 1. Juli um 3,7 Prozent steigen. Der genaue Wert wird erst im Frühjahr festgelegt. 2025 betrug die Rentenerhöhung 3,74 Prozent.
Steuerentlastung - Anhebung des Grundfreibetrages
Der Grundfreibetrag steigt ab 2026 um 252 Euro auf 12.348 Euro. Eine Steuerbelastung tritt somit erst ein, wenn ein Alleinstehender über ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 12.348 Euro verfügt. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 Euro.
Weitere Entlastung für Pendler
Die Pendlerpauschale wird auf einheitlich 38 Cent je Entfernungskilometer angehoben. Die 38 Cent galten bisher nur ab dem 21. Entfernungskilometer und waren bis zum Jahr 2026 zeitlich befristet. Die erhöhte Entfernungspauschale kommt künftig allen Pendlern zugute – also auch denjenigen, die einen kürzeren Arbeitsweg als 21 Kilometer haben. Für Fahrten zur Arbeit können Geringverdiener seit 2021 alternativ zur erhöhten Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer eine Mobilitätsprämie beanspruchen. Die zeitliche Befristung der Mobilitätsprämie wurde aufgehoben. Damit können Geringverdiener auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie erhalten.
Vereinfachung beim Lohnsteuerabzug für Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung
Das Lohnsteuerverfahren wird ab 2026 um ein weiteres Stück digitaler. Privat versicherte Angestellte und Beamte konnten ihrem Arbeitgeber bislang eine jährliche Bescheinigung über Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung vorlegen, damit er diese in tatsächlicher Höhe als Vorsorgebeiträge beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Auch zur Gewährung eines steuerfreien Arbeitgeberzuschusses mussten Papierbescheinigungen der Versicherung vorgelegt werden. Ab 2026 übermitteln inländische Versicherungsunternehmen die Beitragsdaten elektronisch an die Finanzverwaltung. Für viele Versicherte entfällt damit die Papierbescheinigung. Wer bei seinem Versicherungsunternehmen der Datenübermittlung insgesamt widersprochen hat, kann diese Vorsorgeaufwendungen nur noch im Rahmen der persönlichen Einkommensteuerklärung nach Ablauf des Kalenderjahres als Sonderausgaben geltend machen.
Automatische Übermittlung des Grades der Behinderung an das Finanzamt
Menschen mit Behinderungen können steuerliche Vorteile durch den Behinderten-Pauschbetrag nutzen. Bisher musste der Grad der Behinderung beim Finanzamt durch Vorlage des Feststellungsbescheides oder des Schwerbehindertenausweises nachgewiesen werden. Ab 2026 wird der Grad der Behinderung automatisch an das Finanzamt übermittelt. Erfolgt ab dem 1. Januar 2026 die Feststellung einer Behinderung oder wird diese geändert, braucht dies nicht mehr gesondert dem Finanzamt nachgewiesen werden. Wichtig ist hierfür, dass im Antrag die steuerliche Identifikationsnummer eingetragen und der Datenübermittlung nicht widersprochen wird.
Einführung der sogenannten Aktivrente
Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht und weiterarbeitet, kann seinen Arbeitslohn zukünftig in Höhe von bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten. Mit der Aktivrente wird die freiwillige Erwerbstätigkeit im Rentenalter gefördert. Die Regelung gilt ab 1. Januar 2026 für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Ausgenommen davon sind Selbstständige und Freiberufler, aber auch Land- und Forstwirte, Minijobber und Beamte.
Degressive Abschreibung wieder möglich
Als »Investitionsbooster« wurde die degressive Absetzung für Abnutzung erneut eingeführt. Bereits für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft oder hergestellt werden, kann anstelle der linearen Abschreibung eine degressive Abschreibung in Anspruch genommen werden. Die degressive Abschreibung beträgt das Dreifache des bei der linearen Abschreibung in Betracht kommenden Prozentsatzes, höchstens jedoch 30 Prozent. Von der degressiven Abschreibung profitieren nicht nur Gewerbetreibende und Selbstständige, sondern im Rahmen des Werbungskostenabzuges für Arbeitsmittel (z. B. Büromöbel oder Werkzeuge) auch Arbeitnehmer.
Anzeigepflicht für Grundstückseigentümer
Grundstückseigentümer müssen dem Finanzamt bis zum 31. März 2026 folgende Änderungen mitteilen, die im Jahr 2025 eingetreten sind: wesentliche Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse (z. B. Bau- oder Nutzungsänderungen), Änderungen der Eigentumsverhältnisse bei steuerbefreiten Grundstücken, Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuermesszahlermäßigung (z. B. bei denkmalgeschützten Gebäuden). Die Meldungen können elektronisch zum Beispiel über MeinELSTER abgegeben werden. Das Finanzamt hält außerdem Papiervordrucke bereit.
Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren, werden ab 2026 stärker steuerlich entlastet. Die Übungsleiterpauschale wird von bisher 3.000 Euro auf 3.300 Euro angehoben. Die Ehrenamtspauschale steigt von bisher 840 Euro auf 960 Euro. Hierdurch sind künftig Einnahmen aus bestimmten ehrenamtlichen Tätigkeiten für steuerbegünstigte Organisationen in höherem Umfang als bisher von der Einkommensteuer befreit.
Steuerentlastung für Vereine
Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt spürbare Entlastungen und Vereinfachungen für gemeinnützige Vereine und andere gemeinnützige Organisationen. Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke wird erweitert. Künftig können Vereine als gemeinnützig anerkannt werden, die sich dem E-Sport widmen. Die Grenze für die Besteuerung des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes wird um 5.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht. Das bedeutet, es bleibt mehr Geld in der Vereinskasse. Die Regeln zur zeitnahen Mittelverwendung werden deutlich gelockert. Für gemeinnützige Organisationen, deren Einnahmen bis 100.000 Euro pro Jahr betragen, wird die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung abgeschafft. Kleine und mittlere Vereine können damit ihre Mittel flexibler verwenden und länger zurücklegen.
Höhere Beträge für Parteispenden
Die Höchstbeträge für die steuerliche Begünstigung von Spenden an politische Parteien wurden angehoben. Parteispenden, die ab dem 1. Januar 2026 geleistet werden, mindern in Höhe von 50 Prozent, höchstens 1.650 Euro (bisher: 825 Euro), direkt die tarifliche Einkommensteuer. Höhere Beträge können in der Regel bis zu einem Betrag von insgesamt 3.300 Euro (bisher: 1.650 Euro) als Sonderausgaben abgezogen werden. Bei Ehegatten, die die Zusammenveranlagung wählen, verdoppeln sich die jeweiligen Höchstbeträge. Voraussetzung für den Spendenabzug ist wie bisher das Vorliegen einer Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck. Für Spenden bis zu einem Betrag von 300 Euro genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes.
Stärkere Rechte für Verbraucher
Verbraucher erhalten im kommenden Jahr mehr Rechte, denn viele Unternehmen müssen mehr Transparenz über ihre Produkte und Dienstleistungen abliefern. Bis Juli soll die EU-Richtlinie zum "Recht auf Reparatur" in nationales Recht umgewandelt werden. Hersteller werden verpflichtet für mindestens sieben Jahre Ersatzteile für ihre Produkte vorzuhalten.
Wie lange Garantien bestehen, soll künftig für Verbraucher in der EU leichter ersichtlich sein. Ab 27. September wird das sogenannte "Gewährleistungslabel" eingeführt. Piktogramme sollen auf den ersten Blick Zeiträume und Ansprüche verdeutlichen.
Ab 9. Dezember wird das Produkthaftungsgesetz auf Hersteller von Software-Produkten und Anbieter digitaler Dienste ausgeweitet. Damit fallen zum Beispiel Assistenzsysteme in Fahrzeugen unter das Gesetz.
Neu im Bereich Gesundheit
Die Gesundheitskarte für den Arztbesuch kann ab 2026 über einen NFC-Chip im Smartphone gespeichert werden - das Angebot ist freiwillig. Lungenkrebs-Vorsorge wird zur Kassenleistung für Risikogruppe - besonders starke Raucher ab 50 Jahren können die Untersuchung ab April 2026 wahrnehmen.
Deutschlandticket wird teurer
Das Deutschlandticket wird um fünf Euro teurer und kostet ab 2026 63 Euro pro Monat.
Änderungen im Dresdner Nahverkehr
Am 5. Januar 2026 tritt im DVB-Liniennetz der neue Jahresfahrplan in Kraft. Die Linie 10 (aus Striesen kommend) fährt von der Ammonstraße weiter über Könneritzstraße bis zur Maxstraße, biegt dort Richtung Friedrichstraße ab und fährt dann wie gewohnt weiter zur Messe Dresden. Am Bahnhof Mitte hält die Linie 10 künftig an den Steigen 3 und 4 in der Könneritzstraße. Die Haltestellen in der Jahnstraße (unter der Eisenbahnbrücke) werden nicht mehr bedient. Alle Infos unter www.dvb.de.
Höhere Eintrittspreise in Dresdner Museen
Die Stadt Dresden hebt zum 1. Januar die Eintrittspreise für ihre Museen an. Für den Eintritt in Stadtmuseum, Städtische Galerie, Technische Sammlungen und Kunsthaus Dresden zahlen Erwachsene künftig acht statt bisher fünf Euro. Der ermäßigte Eintritt steiget von vier auf sechs Euro.
Für den Eintritt in Leonhardi-Museum, Carl-Maria-von-Weber-Museum, Kraszewski-Museum, Kügelgenhaus und Palitzsch-Museum müssen jeweils sechs Euro gezahlt werden. Bisher waren es vier Euro. Der ermäßigte Eintritt erhöht sich von drei auf vier Euro
Der Preis für eine Jahreskarte verdoppelt sich auf 60 Euro. Neu eingeführt wird eine Jahreskarte für Ermäßigte zum Preis von 40 Euro.
Eintritt in Dresdner Bäder wird teurer
Die Eintrittspreise für Dresdens Hallenbäder steigen, der Frühschwimmtarif wird gestrichen. Der Eintritt steigt in allen Bädern und in allen Tarifen um 50 Cent. Infos unter www.dresdner-baeder.de.
E-Autos bleiben bis 2035 steuerfrei
Für reine Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2030 erstzugelassen werden, entfällt für bis zu zehn Jahre die KfZ-Steuer. Die Befreiung endet am 31. Dezember 2035. Der Vorteil kann auch bei einem Halterwechsel weitergegeben werden. Die Neuregelung gilt auch rückwirkend für Elektroautos, die in den vergangenen fünf Jahren gekauft wurden. Die Befreiung gilt nicht für Plug-in-Hybride.
Hier können Sie nachfragen
Weitere Informationen zu den steuerlichen Änderungen sowie Antworten auf allgemeine steuerliche Fragen sind über das Info-Telefon der sächsischen Finanzämter erhältlich. Rufnummer: 0351/7999 7888 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr).