Rentenberater Christian Lindner erklärt beim „sz-Lebensbegleiter“- Aktionstag die Grundlagen der Rentenberechnung. Foto: Tobias Koch
Rentenberater Christian Lindner erklärt, wie Sie Ihren Rentenbescheid prüfen können.
Der Rentenbescheid ist eingegangen. Damit Sie sicher sein können, dass alles korrekt berücksichtigt und berechnet wurde, informierte Rentenberater Christian Lindner beim 2. Aktionstag des „sz-Lebensbegleiters“ zu wesentlichen Faktenchecks. Als Service für Sie haben wir noch einmal die wichtigsten Fragen und Hinweise zusammengestellt.
Was ist wichtig? Überprüfen Sie:
Ist der Lebenssachverhalt korrekt in rentenrechtliche Zeit umgesetzt?
Sind Zeiträume vollständig und richtig erfasst?
Ist die Entgelthöhe zutreffend?
Ist die Rechtskreiszuordnung korrekt?
Rentenberechnung
Für die Rentenberechnung wird hinzugezogen:
1. Individueller Bruttoverdienst. Er kann gegebenenfalls auf die Beitragsbemessungsgrenze (Anlage 2 und 2a zum SGB VI) begrenzt sein
2. Durchschnittsverdienst aller Versicherten (West), ggf. Hochwertung von Ostverdiensten (Anlage 10 zum SGB VI) bis 31.12.2024
Dann gilt: Bruttoverdienst : Durchschnittsverdienst = Entgeltpunkte bzw. Entgeltpunkte (Ost – nur bis 30.6.2024).
Rentenberechnung Beispiel
Beschäftigungsjahr 1998 im Beitrittsgebiet
individueller Bruttoverdienst = 60.000 DM
Hochwertungsfaktor = 1,2113
60.000 DM x 1,2113 = 72.678 DM
72.678 DM : 52.925 DM = 1,3732 EP-Ost (ab 1.7.24 = EP)
Monatsrente = 1,3732 x 37,60 € = 51,63 €
Diese Berechnung wird für jedes Beschäftigungsjahr wiederholt.
Was sind rentenrechtliche Zeiten?
Dazu gehören: Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten (Anrechnungszeiten, Zurechnungszeit), Berücksichtigungszeiten
Was zählt zu den Beitragszeiten? Die wichtigste Auswahl
– Pflichtbeitragszeiten wegen Beschäftigung
– Pflichtbeitragszeiten wegen selbständiger Tätigkeit
– Pflichtbeitragszeiten aus anderen Gründen, z. B. Kindererziehung, Wehr-/Zivildienst, Bezug von Lohnersatzleistungen, Pflege
– Freiwillige Beitragszeiten
– sonstige Beitragszeiten (z. B. aus Minijobs ohne Versicherungspflicht, Versorgungsausgleich)
Was zählt zu den Anrechnungszeiten? Die wichtigste Auswahl
– Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung nach vollendetem 17. Lebensjahr bis zu einer Höchstdauer von 8 Jahren
– Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ohne Leistungsbezug
– Mutterschutz
– Rentenbezug neben Zurechnungszeit
Was versteht man unter Zurechnungszeit?
– Beginn: Eintritt der Erwerbsminderung oder Tod
-Ende: Regelaltersgrenze (derzeit 66 Jahre und 1 Monat, bis 2031 Anhebung auf 67 Jahre)
– Auswirkungen: fiktive Beitragszahlung bis zur Regelaltersgrenze, keine Berücksichtigung bei Wartezeitprüfung
Was zählt zu den Berücksichtigungszeiten? Darauf achten!
– Kindererziehung bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres
– Pflege (nur vom 1.1.1992 bis 31.3.1995)
Was tun bei falschen Bescheiden?
– Widerspruch (innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides)
– Klage zum Sozialgericht (innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheides)
– Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X (bei bindend gewordenen Rentenbescheiden, führt grundsätzlich auch zur Nachzahlung der höheren Rente für die letzten 4 Jahre)
SZ-Lebensbegleiter-Tipp
Die Rentenberatung Lindner informiert Sie zum besten Übergang in die Rente, prüft Ihren Rentenbescheid, übernimmt Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren sowie Überprüfungsverfahren für bereits bindend gewordene Rentenbescheide. Sie bietet Unterstützung bei Problemen des DDR-Zusatz- und Sonderversorgungsrechts (AAÜG)an.
Kontakt: Rentenberatung LINDNER, Dresdner Str. 17, 01465 Dresden-Langebrück, Tel. 035201/70797. E-Mail: Rentenberatung@aol.com