Künftig wird es deutlich mehr Bestattungsmöglichkeiten geben. Foto: Freepik
In jüngster Zeit hat die Diskussion um die Sargpflicht in Sachsen neue Dynamik gewonnen. Petra Köpping, sächsische Sozial- und Gesundheitsministerin (SPD), führt die Bestrebungen an, das bestehende Bestattungsgesetz zu reformieren.
Was bedeutet die Sargpflicht?
Die sogenannte Sargpflicht verpflichtet Angehörige dazu, Verstorbene in einem Sarg beizusetzen – unabhängig davon, ob es sich um eine Erd- oder Feuerbestattung handelt. Diese Regelung stammt aus früheren Zeiten, als hygienische und organisatorische Aspekte im Vordergrund standen. Heute wird sie jedoch zunehmend hinterfragt, denn sie schränkt die Möglichkeiten alternativer, naturnaher oder religiös motivierter Bestattungsformen erheblich ein.
Gilt die Sargpflicht in Sachsen?
Ja, nach derzeitiger Rechtslage ist in Sachsen bei allen Bestattungsformen die Verwendung eines Sarges gesetzlich vorgeschrieben. Das betrifft sowohl klassische Erdbestattungen als auch Einäscherungen, bei denen der Leichnam in einem Sarg dem Krematorium übergeben werden muss.
In der Praxis bedeutet das: Wer sich für eine Baumbestattung, eine Urnenbeisetzung im Kolumbarium oder eine andere alternative Bestattungsform entscheidet, muss dennoch den Sarg in Kauf nehmen – zumindest bis zur Kremation.
Die geplante Reform des Bestattungsgesetzes
Die sächsische Landesregierung hat erkannt, dass die Sargpflicht nicht mehr zeitgemäß ist. Das Innen- und Gesundheitsministerium plant daher, das bestehende Bestattungsgesetz zu modernisieren. Im Fokus stehen dabei folgende Ziele:
Aufhebung der Sargpflicht für bestimmte Fälle: Künftig sollen auch sarglose Bestattungen möglich sein – etwa in einem Leichentuch. Dies betrifft insbesondere Angehörige religiöser Gemeinschaften wie Muslime oder Juden, für die der Sarg nicht Bestandteil ihrer Tradition ist.
Mehr Freiheit für alle Bürgerinnen und Bürger: Auch unabhängig von religiösen Gründen sollen alternative Bestattungsformen ohne Sarg künftig erlaubt sein – vorausgesetzt, Hygiene- und Sicherheitsstandards können eingehalten werden.
Rechtssichere Rahmenbedingungen für neue Bestattungsarten: Das Gesetz soll so gestaltet werden, dass kommunale Friedhofsverwaltungen, Bestatter und Angehörige klare Vorgaben erhalten, um individuelle Bestattungswünsche besser umsetzen zu können.
Die Reform ist derzeit in Planung, wird mit Expertinnen und Experten sowie verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen abgestimmt und soll möglichst bald beschlossen werden.
Warum überhaupt eine Sargpflicht?
Bisher wurde die Sargpflicht in Sachsen vor allem aus folgenden Gründen beibehalten:
Hygienevorschriften: Ein Sarg erleichtert die sichere Überführung und Aufbewahrung Verstorbener.
Organisatorische Standards: Bestattungsinstitute und Krematorien arbeiten standardisiert mit Särgen.
Würde des Toten: Der Sarg gilt als Symbol für eine würdevolle Bestattung.
Diese Argumente stehen jedoch zunehmend im Widerspruch zum Wunsch vieler Menschen nach mehr Selbstbestimmung und Individualität.
Welche Möglichkeiten haben Sie schon heute?
Auch wenn die gesetzliche Reform noch nicht umgesetzt ist, können Sie bereits jetzt wichtige Vorkehrungen treffen:
Bestattungsverfügung: Halten Sie Ihre Wünsche schriftlich fest. Dies gibt Angehörigen Sicherheit und dient als Grundlage für Gespräche mit dem Bestatter.
Beratung nutzen: Lassen Sie sich frühzeitig von einem seriösen Bestattungsunternehmen oder einer Vorsorgeberatung informieren, welche Möglichkeiten aktuell bestehen.
Regionale Angebote prüfen: Manche Friedhöfe bieten bereits alternative Bestattungsformen wie Baumbestattung oder anonyme Urnengräber an – auch wenn der Weg zur Abschaffung der Sargpflicht noch nicht abgeschlossen ist.
Fazit: Der Wandel ist absehbar – Vorsorge bleibt entscheidend
Sachsen steht vor einer wichtigen Reform, die den Menschen mehr Freiheit bei der Gestaltung ihrer letzten Reise geben soll. Die geplante Abschaffung der verpflichtenden Sargnutzung ist ein Schritt hin zu einer moderneren, lebensnäheren Bestattungskultur. Bis dahin gilt jedoch: Wer sich selbstbestimmt verabschieden möchte, sollte seine Vorstellungen frühzeitig und klar festhalten.