Sie haben Schulden und suchen Unterstützung?

Eine Schuldnerberatung hilft, die Finanzen wieder in den Griff zu bekommen. Foto: Pixels/JakubZerdzicki

Eine Schuldnerberatung hilft, die Finanzen wieder in den Griff zu bekommen. Foto: Pixels/JakubZerdzicki

Fast 6 Millionen Menschen in Deutschland sind überschuldet - und ihre Zahl wächst. Allein in Sachsen liegt die Schuldnerquote bei rund zehn Prozent. Häufig beginnt es mit einem Dispokredit oder einer größeren Anschaffung, die in Raten bezahlt wird. Fällt dann eine Einnahmequelle aus oder verringert sich - kann die Schuldenlast schnell erdrücken. Schulden sind zwar für viele Menschen sehr belastend, doch nur zehn Prozent der Überschuldeten gehen zu einer Sozialen Schuldnerberatungsstelle.

Über 1.400 Schuldnerberatung- und Insolvenzberatungs­stellen gibt es in Deutschland. Die Bundes­arbeits­gemeinschaft Schuldner­beratung e.V. vertritt die Interessen der Beratungspraxis als Fachverband. Zusammen mit den Wohlfahrts­verbänden und Verbraucher­zentralen setzt sie sich   für eine Soziale Schuldnerberatung ein, die langfristig Wege aus den Schulden ermöglicht.

Mit der Internetseite www.meine-schulden.de will die Bundesarbeitsgemeinschaft  überschuldeten Verbrauchern helfen, den Weg in eine Beratungsstelle zu finden und den Beratungsprozess vorzubereiten und zu begleiten. Alle Interessierten werden über zentrale Themen der Schuldner- und Insolvenzberatung aufgeklärt und erfahren praktische Hilfe. Sie finden Hinweise, wo sich eine Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe befindet. Onlineberatungsangebote sowie Erklärungen darüber, wie eine Schuldnerberatung abläuft und wie Sie sich darauf vorbereiten können. 

Viele Schuldnerberatungskräfte, Wohlfahrtsverbände und Verbraucherschützer haben als Autorinnen und Autoren Beiträge verfasst. Viele Ratsuchende haben geholfen, die Themen auszusuchen. Und die Seite soll weiterwachsen. Wenn Sie Themenvorschläge, Fragen oder Themenideen haben, schreiben Sie der Bundesarbeitsgemeinsschaft eine Nachricht.

In Sachsen bieten zahlreiche anerkannte Träger wie die AWO, die Caritas und die Verbraucherzentrale kostenfreie Schuldner- und Insolvenzberatungen an. Eine Auflistung aller Schuldnerberatungsstellen - geordnet nach Raum Chemnitz, Dresden und Leipzig - finden sie unter justiz.sachsen.de. Oder Sie informieren sich HIERWICHTIG: Eine Schuldnerberatung ist für die ersten fünf Stunden für alle kostenfrei und vertraulich. Eine längere, kostenfreie Beratung bis zu 20 Stunden ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, zum Beispiel der Bezug von Sozialleistungen oder Bürgergeld.

Aktionswoche Schuldnerberatung

Die bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni beschäftigt sich in diesem Zusammenhang mit dem Thema. Sachsens Sozialministerin Köpping unterstützt die Forderungen der Schuldnerberatungen, den gesetzlichen Schutz von Pfändungsschutzkonten (P-Konten) und den Zugang zu Basiskonten wirksamer durchzusetzen.

"Das Pfändungsschutzkonto ist ein wichtiges Instrument der sozialen Sicherung. Menschen müssen auch in einer finanziellen Notlage Zugriff auf die Mittel haben, die für Miete, Strom, Lebensmittel oder Medikamente benötigt werden. Wenn gesetzliche Schutzvorschriften nicht konsequent umgesetzt werden, kann dies die Existenz der Betroffenen unmittelbar gefährden. Deshalb unterstützen wir die Forderung der Schuldnerberatungsverbände an den Bundesgesetzgeber nach klareren gesetzlichen Regelungen und einer wirksameren Durchsetzung bestehender Rechte", so Köpping. 

Das Pfändungsschutzkonto 

Das Pfändungsschutzkonto schützt automatisch einen gesetzlich festgelegten monatlichen Freibetrag. Für Menschen mit Unterhaltspflichten oder besonderen Lebenslagen können erhöhte Freibeträge gelten. In der Praxis frieren Banken bei einer Kontopfändung das Guthaben auf dem Girokonto zunächst ein. Betroffene müssen dann aktiv die Umwandlung in ein P Konto beantragen. Ohne schnelle und korrekte Unterstützung durch Kreditinstitute, Schuldnerberatungsstellen oder Behörden steht zeitweise kein Geld für Miete, Energie, Lebensmittel oder Medikamente zur Verfügung.

Trotz eindeutiger gesetzlicher Vorgaben gibt es regelmäßig Probleme bei der Umwandlung von Girokonten in P-Konten, verspätete Berücksichtigung von Freibeträgen oder blockierte Guthaben. Besonders problematisch sind unklare gesetzliche Regelungen beim Schutz bestimmter Sozialleistungen, beispielsweise von Wohngeld oder Unterhaltsvorschussleistungen. Dies führt häufig zu Verzögerungen, erhöhtem Verwaltungsaufwand und zusätzlicher Belastung für Betroffene.

Wie komme ich an mein Geld? 

Sozialministerin Köpping: "Die Frage ‚Wie komme ich an mein Geld?‘ gehört zu den häufigsten Anliegen in der Schuldnerberatung. Das darf nicht so bleiben, geht es bei den Betroffenen doch um deren existentielle Absicherung. Bundesweit einheitliche und verbindliche Standards für Kreditinstitute, eine bessere Schulung von Bankmitarbeitenden zur aktuellen Rechtslage, wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben - all das würde zur konsequenten Umsetzung des gesetzlichen Schutzauftrags beitragen."

Zur Unterstützung von Betroffenen haben das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Landesfachstelle für Verbraucherinsolvenzberatung Sachsen bereits einen gemeinsamen Informationsflyer zum Pfändungsschutzkonto veröffentlicht. Dieser informiert verständlich über Rechte, Freibeträge und Handlungsmöglichkeiten im Pfändungsfall: publikationen.sachsen.de/


Ihre Daten sind uns wichtig, und wir würden gerne Cookies verwenden, um Ihren Besuch auf unserer Seite verbessern zu können.