Klagen von Rentnern vor Finanzgericht abgewiesen

Klage von Rentnern for Finanzgericht abgewiesen

Gericht in Leipzig weist Klage von Rentnern ab

Drei Rentner aus Sachsen sind mit ihren Klagen gegen die Besteuerung der im Jahr 2022 ausgezahlten Energiepreispauschale zunächst gescheitert. Das Sächsisches Finanzgericht in Leipzig erklärte die angefochtenen Steuerbescheide (Aktenzeichen X R 24/25, X R 25/25 und X R 27/25) für rechtmäßig. Der zuständige Senat des Gerichts folgte damit nicht der Argumentation der Kläger. Diese hatten geltend gemacht, dass die steuerliche Behandlung der Pauschale gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoße und Rentner benachteilige.

Gericht sieht keinen Verstoß gegen das Grundgesetz

Nach Auffassung der Richter hat der Gesetzgeber mit der Besteuerung der Energiepreispauschale seinen verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraum nicht überschritten. Ziel sei eine gleichmäßige steuerliche Behandlung aller Bevölkerungsgruppen gewesen, die von der Einmalzahlung profitiert haben.

Rentner würden steuerlich nicht schlechter gestellt als Arbeitnehmer, Selbstständige oder Versorgungsempfänger. Auch diese Gruppen mussten die Pauschale als steuerpflichtige Einnahme angeben. Infos auch HIER

Energiepreispauschale Teil des steuerpflichtigen Einkommens

Bereits im März 2023 hatte die Deutsche Rentenversicherung darauf hingewiesen, dass die Energiepreispauschale von 300 Euro der Einkommensteuer unterliegt. Das Finanzgericht bestätigte nun diese Einschätzung ausdrücklich.

Die Richter betonten, dass die steuerliche Behandlung der Pauschale den grundlegenden Prinzipien des Einkommensteuerrechts entspreche. Eine Sonderregelung zugunsten von Rentnern sei rechtlich nicht vorgesehen.

Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt

Trotz der Niederlage vor dem Finanzgericht geben die Kläger nicht auf. Sie haben Revision eingelegt, sodass nun der Bundesfinanzhof über den Fall entscheiden wird.

Bis zu einer Entscheidung des höchsten deutschen Steuergerichts bleiben die Leipziger Urteile allerdings nicht rechtskräftig. Ob sich an der steuerlichen Behandlung der Energiepreispauschale noch etwas ändert, ist daher offen.

Entlastungszahlung wegen hoher Energiepreise

Die Energiepreispauschale wurde im Jahr 2022 als einmalige staatliche Unterstützung eingeführt, um die finanziellen Belastungen durch stark gestiegene Energiepreise abzufedern. Der Betrag lag bei 300 Euro. Studierende erhielten im Jahr 2023 zusätzlich eine Zahlung in Höhe von 200 Euro.

Während Arbeitnehmer die Pauschale meist bereits im September 2022 zusammen mit ihrem Gehalt erhielten, wurde sie Rentnern erst im Dezember 2022 ausgezahlt. 

Infos zur Energiepreispauschale finden Sie auch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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