Wie geht es in Sachsen weiter mit der Pflege?

Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Foto: freepik

Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Foto: freepik

Staatsministerin Petra Köpping zieht eine gemischte Bilanz. Ihre Forderung: "Wir brauchen endlich eine finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen".

Die Situation in Sachsen

Die Anzahl der Pflegebedürftigen in Sachsen hat sich seit 2013 von 149.461 auf 363.243 Menschen mehr als verdoppelt. Mehr als 182.000 Pflegebegutachtungen führte der Medizinische Dienst Sachsen 2024 durch. Mehr als 260.000 Pflegebedürftige werden derzeit in Sachsen zu Hause  betreut - auch, weil es nicht genügend Pflegeplätze in entsprechenden Einrichtungen gibt. Und die Zahl der Pflegebedürftigen wird steigen. 

In diesem Jahr wurde das Pflegegeld  im Pflegegrad 2 von 332 auf 347 Euro und die Sachleistung von 761 auf 796 Euro erhöht. Im Pflegegrad 5 stieg das Pflegegeld von 947 auf 990 Euro und die Sachleistung von 2200 auf 2299 Euro. Der Entlastungsbetrag erhöhte sich von 125 auf 131 Euro. Die für alle Pflegegrade gültige Pauschale für Pflegehilfsmittel erhöhte sich von 40 auf 42 Euro. Das Budget für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stieg von 4.000 auf 4.180 Euro.

Wie sieht die Zukunft aus?

Wie wird die Pflege künftig in unserem Land organisiert? Wie wird sie finanziert? Welche Hilfe und Unterstützung wird pflegenden Angehörigen zuteil? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Zukunftspakt Pflege". In dieser Woche stellte sie erste Ergebnisse und weitere Verfahrensschritte vor, die die Grundlage für eine Pflegereform im nächsten Jahr bilden sollen.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte die Arbeitsgruppe im Juli eingerichtet. Sie sollte Eckpunkte für eine stabile, verlässliche und zukunftsfähige Pflegeversicherung erarbeiten. Die Vorschläge und Optionen, welche unter Mitwirkung von Ministerien, Bundesressorts und kommunalen Spitzenverbänden unterbreitet wurden, sollen nun bis Februar 2026 politisch bewertet werden. 

Strukturelle Veränderungen sind in der Pflege notwendig 

Sachsens Sozialministerin Petra Köpping zieht eine gemischte Bilanz: "Die Facharbeitsgruppen haben sich nicht nur mit Finanzierungsfragen auseinandergesetzt, sondern auch intensiv die notwendigen strukturellen Veränderungen zur Sicherstellung einer zukunftsfesten pflegerischen Versorgung diskutiert. Werden die Vorschläge beispielsweise zur Stärkung der Prävention und Rehabilitation, für eine intensivere Begleitung und Unterstützung zu Beginn der häuslichen Pflege oder zur Etablierung von Hilfen in akuten Krisen oder Notfällen umgesetzt, würde dies die Situation der vielen zu Hause gepflegten Menschen in Sachsen spürbar verbessern, ein längerer Verbleib in der vertrauten Umgebung wäre möglich.«

Finanzierung ist nicht geklärt

Enttäuscht zeigte sich die Ministerin dagegen über die weiterhin offenen Finanzierungsfragen: "ch hätte gern konkrete Lösungen zur Stabilisierung der Pflegeversicherung und vor allem auch eine klare Antwort auf die Frage der finanziellen Entlastung der Pflegebedürftigen verkündet. Die Menschen in Sachsen und in ganz Deutschland haben zu Recht große Erwartungen an die Pflegekommission gestellt. Die Bundesgesundheitsministerin muss nun dafür sorgen, dass die Verhandlungen insbesondere zwischen den Bundesressorts, aber auch zwischen Bund und Ländern in den nächsten Wochen zu konkreten Entscheidungen führen. Es liegen gute Vorschläge der Fachebene vor. Nun braucht es Mut zur Entscheidung!«

Kipping spricht sich  für einen "Sockel-Spitze-Tausch" aus, um Pflegebedürftige bei den hohen Zuzahlungen im Heim zu entlasten. Sie verweist auf die Übernahme der im Bundes-Koalitionsvertrag als versicherungsfremd bezeichneten Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige oder auf die Erstattung der aus der Pflegeversicherung gezahlten Pandemiekosten. Auch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, die Einbeziehung weiterer Einkommensarten in die Beitragspflicht sowie ein risikoadjustierter Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung sind laut Köpping Beispiele für mögliche Stellschrauben, um ein politisches Gesamtkonzept zu entwickeln.

Welche Eckdaten für die Pflegereform gibt es schon? 

Bis dato manifestiert sich die Pflegereform in diesen Eckpunkten: Die gesetzliche Pflegeversicherung soll eine Teilversicherung bleiben. Pflegebedürftige müssen also weiterhin einen Teil der Kosten selbst tragen. Die Eigenanteile sollen jedoch begrenzt oder ihr Anstieg gedämpft werden.

Zur Diskussion steht ein »Sockel-Spitze-Tausch« in der Heimversorgung. Dabei tragen die Pflegebedürftigen einen festgelegten Betrag der Pflegekosten selbst. Alle darüber hinausgehenden pflegerischen Kosten werden durch die Pflegeversicherung übernommen. Kombiniert mit einer Dynamisierung der ambulanten Leistungen oder mit einer jährlichen Dynamisierung der ambulanten und stationären Leistungsbeträge der Pflegeversicherung.

Die Versorgung soll verbessert werden: Beim Einstiegspflegegrad 1 sowie bei erstmaligem Bezug von Pflegegeld in den Graden 2 und 3 hat die Fachebene den Fokus stärker auf Prävention und frühe Begleitung gelegt. Außerdem werden Hilfen in akuten Not- und Krisensituationen einschließlich eines "Notfallbudgets" vorgeschlagen. Die Inanspruchnahme von Leistungen soll durch die Bildung von Budgets erleichtert und flexibilisiert werden.

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